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ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

DER NEW SMILE DENT GmbH

Dieses Dokument ist das Eigentum der NEW SMILE DENT GmbH.

Allgemeine Vertragsbedingungen für Dental-Service-Leistungen

 

Leistungserbringer: Dr. Susanna Hetey, geschäftsführende Zahnfachärztin bzw. die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der New Smile Dent GmbH (Steuernummer: 12444218-1-20) verfügen über sämtliche zur Dienstleistungserbringung erforderlichen fachlichen, behördlichen Genehmigungen und Lizenzen sowie über die für medizinische Tätigkeit vorgeschriebenen Haftversicherungen.

Besteller/Bestellerin: der vertragsschließende Patient oder die vertragsschließende Patientin; nachfolgend beide gemeinsam: die Parteien. Der Besteller / die Bestellerin nimmt bei dem Leistungserbringer (entgeltliche) Dentaldienstleistungen ohne Versorgungspflichten gemäß den Allgemeinen Vertragsbedingungen der New Smile Dent GmbH in Anspruch. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen finden Anwendung für das Zustandekommen und die Erfüllung sämtlicher Verträge über Dentaldienstleistungen
und dentaltechnische Dienstleistungen zwischen den Parteien vor und nach deren
Unterzeichnung sowie für die Geltendmachung von Ansprüchen aus individuellen Spezialverträgen.
Im Falle von unmündigen und in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkten Personen bedarf es der Unterschrift und der Zustimmung deren gesetzlicher Vertreter.

1. Bedingungen des Vertrages

1.1 Der Leistungserbringer erfüllt die vertraglich zu erbringenden Dienstleistungen unter Einhaltung der für seine Tätigkeit maßgeblichen rechtlichen und fachlichen Vorschriften durch Inanspruchnahme von über adäquate Fachkenntnisse und fachspezifische Zertifikate verfügende Fachzahnärzten/ Fachzahnärztinnen und Subunternehmern. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die zur Dienstleistungserbringung erforderlichen zahntechnischen und sonstigen Materialien bzw. Humanressourcen zu den im Voraus vereinbarten Terminen bereitzustellen. Der Besteller/die Bestellerin erklärt sich damit einverstanden, dass sich die vereinbarten Zahnarzttermine zeitlich verschoben werden können, was zu längeren Wartezeiten führen kann.

1.2 Der Vertrag gilt ab dem Tag als geschlossen, an dem der Besteller/die Bestellerin vor der ersten Konsultation bzw. vor der Erstellung des Behandlungsplanes das „Erhebungsformular über den gesundheitlichen Zustand des Patienten/der Patientin“ unterzeichnet oder die Behandlung zu den im individuellen Angebot beschriebenen Bedingungen begonnen wird. Mit der Unterzeichnung des „Erhebungsformulars über den gesundheitlichen Zustand des Patienten/der Patientin“ bestätigt der Besteller/ die Bestellerin, dass er/sie die in der öffentlichen Preisliste aufgeführten Preise annimmt und die Allgemeinen Vertragsbestimmungen verstanden und angenommen hat.

1.3 Mit der Unterzeichnung des Vertrages vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Besteller/ die Bestellerin zur Erbringung der bestellten Dienstleistungen – insbesondere zur zahnärztlichen Versorgung, zur dentaltechnischen Tätigkeit sowie zu den sonstigen speziellen ärztlichen Eingriffen, Heilbehandlungen oder zu den von dem Besteller/der Bestellerin in Anspruch zu nehmenden sonstigen Dienstleistungen – die Leistungen von Subunternehmern in Anspruch nehmen kann. Die Subunternehmer haften für die von ihnen erbrachten Leistungen.

1.4 Die gegen den Vertrag verstoßenden Weisungen des Bestellers/der Bestellerin werden nur dann befolgt, wenn diese vom Leistungserbringer rückbestätigt werden.

2. Preis der Dienstleistungen

2.1 Der Leistungserbringer informiert die Klienten mittels der auf der Website: http://newsmilezahnpraxisungarn.at Menüpunkt Preisliste aufgeführten Preise. In den aufgeführten Preisen sind auch die jeweiligen Materialpreise enthalten. Die Preise dienen dem Besteller/der Bestellerin nur zur Information und können jederzeit ohne vorher den Besteller/ der Bestellerin darauf aufmerksam machen zu müssen, abgeändert werden.

2.2 Die konkreten Gebührensätze der vertraglich durchgeführten Behandlungen sind in dem Kostenvoranschlag festgehalten und werden nach Abschluss der Behandlungen summiert und in Rechnung gestellt.

2.3 Falls die Dienstleistungserbringung in Verbindung mit zahntechnischer Arbeit erfolgt, muß eine Vorauszahlung vor der Behandlung bezahlt werden, die im Kostenvoranschlag prozentual angegeben ist.

2.4 Der vertraglich vereinbarte Preis ist 30 Tage gültig, nach Verstreichen der 30 Tage-Frist ist der Leistungserbringer berechtigt, den Preis zu ändern. Dessen ungeachtet können die vertraglich vereinbarten Gebührensätze vor dem Abschluss der Behandlungsmaßnahme wegen während der Behandlung auftretender fachlicher Gründe, wie zum Beispiel nicht voraussehbare Engriffe und Heilungsmaßnahmen geändert werden.

2.5 Der Besteller/die Bestellerin kann nach dem Abschluss der jeweiligen Behandlung das Behandlungsblatt einsehen und die vom Leistungserbringer erbrachten Leistungen prüfen bzw. die über die vermittelten Leistungen Dritter ausgestellten Rechnungen einsehen. Der Besteller/die Bestellerin hat die vom Leistungserbringer erbrachten Leistungen und den Erhalt der Rechnung mit seiner/ihrer Unterschrift zu bestätigen.

3. Beginn der Behandlungen

3.1 Vor der Zustandsaufnahme bzw. zur Angebotserteilung werden in jedem Fall Röntgenaufnahmen (Panorama Aufnahmen oder CBCT Aufnahmen) gemacht. (Ausschlussgrund kann eine Erkrankung oder Schwangerschaft sein.)

3.2 Die Aufnahme des gesundheitlichen Zustands des Patienten/der Patientin und das Angebot verpflichten den Patienten/die Patientin zu nichts, bis er/sie das Angebot mit seiner/ ihrer Unterschrift bestätigt.
Die Panorama-Röntgen oder CBCT Aufnahmen bleiben im ausschließlichen Eigentum des Leistungserbringers; sie dienen der internen Verwendung, sind Bestandteil der gesundheitlichen Zustandsaufnahme des Patienten/der Patientin und können nur Organen der Justiz als Nachweis zur Klärung von Rechtsstreiten übergeben werden. Der Dienstleistungserbringer ist nicht verpflichtet, dem Besteller/der Bestellerin die Panorama-Röntgen oder CBCT Aufnahmen zu übergeben. New Smile Dent Kft. macht für andere Dentalleistungserbringer keine Panorama-Röntgen oder CBCT Aufnahme.
Auch von anderen Dentalleistungserbringern gefertigte und von dem Besteller/der Bestellerin mitgebrachte Panorama-Röntgen oder CBCT Aufnahmen werden nicht angenommen, außer wenn der Besteller/die Bestellerin einen proforma Kostenvoranschlag wünscht. Die eigentliche Behandlung wird auch dann nur anhand einer eigenen Panorama Aufnahme oder CBCT Aufnahme angefangen, d.h. Behandlungsplan kann zum Schluß von der durchgeführten Behandlung abweichen.

3.3 Im Falle der nicht vollständigen oder verspäteten Übergabe von Daten durch den Besteller/die Bestellerin kann der Dienstleistungserbringer – je nach seiner Wahl – entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Behandlungsplan ändern.

4. Rechte und Pflichten

4.1 Die von den Parteien unterzeichnete „Einwilligungserklärung zur zahnärztlichen Behandlung“ schließt nicht die Möglichkeit aus, daß der Besteller/die Bestellerin die Unterbrechung (die Forstsetzung zu einem späteren Termin) der Behandlung bzw. deren Beendigung (Einstellung) – auf eigene Verantwortung – jederzeit verlangen kann. In einem solchem Fall ist der Besteller/die Bestellerin verpflichtet, die Auftragsgebühr nur für die Behandlung und die zahntechnische Arbeit zu bezahlen, die von ihm/ihr bis zum Kündigungsdatum in Anspruch genommen wurde. Der Leistungserbringer behält sich gleichzeitig vor, die Behandlung ohne Verpflichtung zur Entschädigung oder Schadensvergütung jederzeit einseitig zu unterbrechen, wenn es der gesundheitliche oder mentale Zustand des Bestellers/der Bestellerin erfordert oder wenn er/sie gegenüber seinen Mitarbeitern ein unzulässiges Verhalten an den Tag legt oder wenn der Besteller/die Bestellerin gegenüber dem Leistungserbringer abgelaufene Schulden hat. In einem solchen Fall werden alle vereinbarten zahnärztlichen Termine des Bestellers/der Bestellerin abgesagt. Über die bis dahin durchgeführten Behandlungen wird eine Rechnung ausgestellt, die der Besteller/die Bestellerin zu begleichen hat; andernfalls findet
Punkt 5.1 Anwendung.

4.2 Der Besteller/die Bestellerin kann die Behandlung spätestens 1 Woche vor dem Behandlungstermin schriftlich (per E-Mail) kostenlos absagen. Falls der Besteller/die Bestellerin die vereinbarte Behandlung verspätet absagt oder seine/ihre Absagepflicht nicht erfüllt, ist er/sie verpflichtet, eine Absagegebühr zu zahlen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die laut den vorangehenden Punkten ausgestellten Rechnungen beinhalten die Art und Weise der Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen (Barzahlung, Banküberweisung) und die Zahlungsfristen.
Die Parteien vereinbaren, daß die Höhe der Verzugszinsen das Zweifache des Leitzinssatzes der Notenbank beträgt.

5.2 Falls der Besteller/die Bestellerin die Behandlung durch die Finanzierung eines Gesundheitsversicherers oder einer Krankenkasse in Anspruch nehmen möchte, ist er/sie verpflichtet, den Leistungserbringer vor dem Beginn der Behandlung darüber zu unterrichten. Der Leistungserbringer akzeptiert Zahlungen nur von den mit ihm im Vertragsverhältnis stehenden Versicherern und Krankenkassen.

6. Datenschutz, Informationspflicht

6.1 Der Besteller/ die Bestellerin erteilt seine/ihre Zustimmung dazu, daß der Leistungserbringer die von dem Besteller/von der Bestellerin mitgeteilten und die über den Besteller/die Bestellerin im Rahmen der Leistungserbringung gespeicherten gesundheitsrelevanten Daten, Panorama-Röntgenaufnahmen, personenbezogenen Daten nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsnormen, die sonstigen Daten als Geschäftsgeheimnis behandelt und aufbewahrt. Er/sie erteilt seine/ihre Zustimmung
dazu, daß der Leistungserbringer seine/ihre ärztlichen Daten und die von ihm/ihr gemachten Erfahrungen – allerdings nur ausschließlich – zu wissenschaftlichen und Forschungszwecken verwendet. Die sonstigen Bestimmungen bezüglich der Panorama-Röntgenaufnahmen sind in Punkt 3.2 enthalten.

6.2 Der Besteller/die Bestellerin nimmt zur Kenntnis, daß das von ihm/ihr unterzeichnete, die Daten über seinen/ihren Gesundheitszustand und die Informationen über die zahnärztlichen Behandlungen beinhaltende Fragebogen: 'Gesundheitsfragen an den Patienten' in der Anlage des Vertrages zur Bestimmung der Inhalte der Heilbehandlungen erforderlich ist; er/sie erklärt weiters, dass die von ihm/ihr mitgeteilten Daten vollständig sind und verpflichtet sich, den Leistungserbringer über die während der Behandlungen erfolgten Änderungen zu informieren.

6.3 Der Besteller/die Bestellerin nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, daß in den Ambulanzräumen des Leistungserbringers aus Sicherheitserwägungen Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden können, die der Leistungserbringer bei Bedarf – allerdings nur ausschließlich – den Behörden der Polizei und der Justiz übergeben kann.

6.4 Der Besteller/die Bestellerin erteilt seine/ihre Zustimmung dazu, daß seine/ihre Daten in der Datenbasis des Leistungserbringers gespeichert werden, damit ihn/sie der Leistungserbringer per EMail oder per SMS verständigen kann. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, diese Daten Dritten nicht zugänglich zu machen.

7. Vertragsdauer

7.1 Soweit in dem Vertrag nicht anders geregelt, schließen die Parteien den Vertrag auf unbefristete Dauer, während der Laufzeit des Vertrages haben die Bestellung und Erbringung der einzelnen Behandlungen, Materialien, der vermittelten Leistungen nach Maßgabe des Vertrages zu erfolgen.

8. Garantiebedingungen
Der Dauererfolg der Behandlung kann nur bei makelloser Mundhygiene gewährleistet werden. Die Garantie gilt ausschließlich nur für Materialmängel. Für die zahnärztliche Behandlung selbst kann keine Garantie gewährt werden, weil für die biologische Reaktion des menschlichen Organismus und die sich daraus ergebenden Eingriffe keine Garantie gewährt werden kann. Nachträgliche Behandlungen sind deshalb entgeltlich und die vorherige Preiskalkulation beinhaltet die zusätzlichen Kosten nicht.

8.1 New Smile Dent Kft. wird von jeder Haftung in den folgenden Fällen befreit:

- wenn der Patient/die Patientin den vereinbarten Termin mehrmals versäumt, ohne diesen vorher abgesagt zu haben;
- wenn der Patient/die Patientin die mindestens jährlichen Kontrolluntersuchungen nicht in Anspruch nimmt (Im weiteren sind unter Punkt 11 der allgemeiner Vertagsbedingungen die pflichtigen Kontrolluntersuchungen detailliert beschrieben.);

- wenn sich der Patient/die Patientin um seine/ihre Mundhygiene nicht kümmert;
- wenn der Patient/die Patientin die Weisungen des Zahnarztes nicht befolgt;
- wenn der Patient/die Patientin nach oder während der Behandlung zahnärztliche Behandlung
oder zahntechnische Dienstleistungen anderer Leistungserbringer in Anspruch nimmt;
- wenn der Patient/die Patientin sowohl die ersetzten Zähne als auch die Teil- bzw. Vollzahnprothesen nicht sorgfältig pflegt;
- wenn das Zahnfleisch schrumpft oder der Knochen abbaut (Parodontopathie) ;
- wenn der Patient/die Patientin raucht;
- bei Wurzelspitzenresektionen und bei Wurzelbehandlungen;
- wenn der Patient/die Patientin binnen kurzer Zeit einen großen Gewichtsverlust erleidet oder
sein/ihr Körpergewicht wesentlich zunimmt;
- wenn der Patient/die Patientin das Endprodukt des Eingriffes nicht bestimmungsgemäß benutzt;
- bei Milchzahnfüllungen;
- wenn der Patient/die Patientin nach der Behandlung Medikamente einnehmen muß, wodurch der Zustand der eigenen Zähne bzw. seine/ihre Knochenstruktur beeinträchtigt werden;

- wenn Periimplantitis auftritt

- wenn sich das eingesetzte Implantat nicht in den Knochen integriert, bzw. von dem eigenen Körper ausgestoßen wird sei es aus Körpereigenen oder äußerlichen Gründen.

8.2 Garantiefristen

- ästhetische, sich auf Licht verhärtende Füllung: 6 Monate,
- Metallkeramik-Zahnersatz: 12 Monate,
- Zirkon-Zahnersatz: 24 Monate,
- Herausnehmbarer oder teilweiser Zahnersatz: 12 Monate

9. Reklamationen

9.1 Eventuelle Qualitätsbeanstandungen des Bestellers/der Bestellerin müssen dem Leistungserbringer unverzüglich nach deren Wahrnehmung schriftlich mitgeteilt werden.

9.2 Der Besteller/die Bestellerin ist verpflichtet, um seine/ihre Reklamation zu prüfen, zu den Kontrolluntersuchungen erscheinen und dem Leistungserbringer die beanstandete Zahnkonstruktion übergeben sowie jegliche Informationen und Angaben damit in Verbindung mitzuteilen. Reklamationen werden durch den Leistungserbringer nur dann angenommen, wenn der Besteller/Besttellerin zu den vorgeschriebenen Kontrolluntersuchungen erscheint. Die Ergebnisse der Untersuchung werden protokolliert. Wenn die Qualitätsbeanstandung des Bestellers/der Bestellerin begründet ist, muß der Leistungserbringer binnen drei Werktagen nach der Überprüfung erklären, ob er die rechtmäßigen Ausbesserungs- bzw. Ersatzansprüche des Bestellers/der Bestellerin binnen 14 Werktagen befriedigen kann.

9.3 Sollte der Leistungserbringer von seiner Haftungspflicht – wie in Punkt 8 ausführlich beschrieben – befreit werden oder wenn die Reklamation wegen Verlust oder sonstiger Gründe (z. B. verspätete Mitteilung der Reklamation) nicht geprüft werden kann, wird die Reklamation vom Leistungserbringer abgelehnt.

10. Sonstige Vertragsbestimmungen

10.1 Der Leistungserbringer erklärt, dass er zur Unterzeichnung des Vertrages berechtigt ist.

10.2 Mit der Unterzeichnung des Vertrages anerkennt der Besteller/die Bestellerin bzw. sein/ihr gesetzlicher Vertreter, dass er/sie die Allgemeinen Vertragsbestimmungen des Leistungserbringers angenommen hat.

10.3 Für die in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen und in dem Vertrag nicht geregelten Fälle sind das BGB sowie die für die Gesundheitsdienstleistungen geltenden sonstigen Rechtsvorschriften maßgeblich.

10.4 Zur Entscheidung ihrer eventuellen Rechtsstreite aus dem Vertrag unterwerfen sich die Parteien gemäß § 41 der bürgerlichen Prozessordnung der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des Städtischen Gerichts von Nagykanizsa.

11. Vorgeschriebene Kontrolluntersuchung

11.1 Bei Implantat Patienten nach dem Implantations Eingriff gerechnet: 1. Woche, 1. Monat, 3. Monat, 6. Monat und danach halbjährlich.

11.2 Bei Patienten mit Prothetischer Arbeit: nach der Fertigstellung gerechnet 14 Tage, danach halbjährlich.

11.3 In allen anderen Fällen ist die mindestens jährlichen Kontrolluntersuchung gültig.

11.4 Der Patient muss sich zeitlich selbst für einen Kontrolltermin melden. Es ist nicht die Aufgabe der Praxis den Patienten auf die Fälligkeit des Kontrolltermines Aufmerksam zu machen.

12. Photo- und Videoaufnahmen

12.1. Wärend der Operation, die Zahnarztpraxis macht von der Operationsregion Photoaufnahmen und Videoaufnahmen, ohne mein Gesicht aufdecken zu müssen und diese Aufnahmen anderwertig ohne persönlichen Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes , z. B bei Fortbildungen oder Promotionen verwendet werden dürfen.

 New Smile Dent GmbH